Erlaubnis als Kindertageseinrichtung beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Einrichtung betreiben möchten, in der Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen Sie vor Aufnahme des Betriebs eine Betriebserlaubnis.

Mit der Erlaubnis wird geprüft, ob das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist. Dafür müssen insbesondere die personellen, räumlichen, fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem geeignete Betreuungskräfte, ein tragfähiges pädagogisches Konzept, geeignete Räumlichkeiten sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung und zur gesundheitlichen Versorgung der betreuten Kinder.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle

An die zuständige Stelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

22.09.2026

Zuständige Stelle(n)

SG Kindertagesbetreuung
Adresse
Kloster 4
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt