Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden


Allgemeine Informationen

Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:

Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE – „Societas Cooperativa Europaea“) gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist.  Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden und für diese ein Gewerbe anmelden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)


Fristen

-    Grundsätzlich müssen Sie keine Fristen beachten.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Ihren Antrag müssen Sie mit Unterstützung einer Notarin oder eines Notars erstellen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

30.11.2021

Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Stendal
Adresse
Scharnhorststraße 40
39576 Stendal
Postanschrift

Postfach:10 11 55
39551 Stendal

(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agsdldsgvo.)