Eintragung Kommanditgesellschaft in Handelsregister beantragen


Allgemeine Informationen

Gründen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Die Eintragung einer KG, die bereits ein Handelsgewerbe betreibt, ist dagegen lediglich rechtsbekundend, da die Gesellschaft schon vor der Eintragung besteht.


Voraussetzungen

Es muss ein Gesellschaftsvertrag vorliegen.


Erforderliche Unterlagen

Die Anmeldung einer Kommanditgesellschaft hat zu enthalten:

Die Anmeldung muss die von der inländischen Geschäftsanschrift abweichende Lage der Geschäftsräume und den Unternehmensgegenstand bezeichnen, soweit sich dieser nicht aus der Firma ergibt.


Gebühren (Kosten)

Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.


Verfahrensablauf

Anmeldung

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

Änderungen

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.


Weitere Informationen

Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Stendal
Adresse
Scharnhorststraße 40
39576 Stendal
Postanschrift

Postfach:10 11 55
39551 Stendal

(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agsdldsgvo.)