Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.


Erforderliche Unterlagen

Für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht:

Für die Gewerbeanmeldung:


Fristen

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das für den Sitz der Zweigniederlassung zuständige Gewerbeamt.


Weitere Informationen

Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen betreibt, wird die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung benötigt, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.


Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Gewerbe/Ordnung/Markt
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt