Auskunft aus dem Mitgliederverzeichnis der Tierärztekammer beantragen


Allgemeine Informationen

Die Tierärztekammer eines Landes (auch Landestierärztekammer) ist die gesetzliche Standesvertretung aller in diesem Bundesland wohnenden und tätigen Tierärzte. Jeder praktisch tätige Tierarzt ist Pflichtmitglied in der für seinen Tätigkeitsbereich zuständigen Landeskammer. Die rechtliche Grundlage bildet das landesspezifische Kammergesetz für die Heilberufe (Heilberufsgesetz, Heilberufe-Kammergesetz u.ä.).
Die Tierärztekammern sind auch Ansprechpartner für die tiermedizinischen Fachangestellten und Tierhalter.

Die Tierärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der staatlichen Aufsicht. Ausführendes Organ ist die Kammerversammlung aller Tierärzte, die aus ihrer Mitte den Vorstand sowie verschiedene Ausschüsse wählt. Aufgaben der Tierärztekammern sind insbesondere:


Gebühren (Kosten)

Die Tierärztekammern erheben aufgrund ihrer Beitragssatzung zur Deckung ihrer Kosten Beiträge von den Kammermitgliedern. Für die Inanspruchnahme besonderer Amtshandlungen oder die Benutzung von Einrichtungen können die Kammern aufgrund einer Gebührensatzung Gebühren erheben und Auslagenersatz fordern.


Zuständige Stelle

Tierärztekammer


Zuständige Stelle(n)

Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)