Personen und Einrichtungen zur Abnahme von Wesenstests an Hunden anerkennen


Allgemeine Informationen

Die Anerkennung einer sachverständigen Person oder Einrichtung erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Stelle.


Voraussetzungen

Bei

wird die Erfüllung der Voraussetzungen vermutet.
 


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)