Hundehaltung ändern wegen Umzug


Rechtsgrundlage


Allgemeine Informationen

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
 


Fristen

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.


Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Steuern/Abgaben
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt
Adresse
Markt 9
06268 Querfurt, Stadt