Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

12.02.2024

Erforderliche Unterlagen

Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung


Gebühren (Kosten)

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für die Zulassung einer Ausnahme


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.


Voraussetzungen

Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn

  1. es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) oder der §§ 12 und 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegt,
  2. es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht oder notwendige Ausnahmen oder Befreiungen erteilt sind,
  3. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und
  4. die zuständige Stelle nicht innerhalb der Frist nach § 61 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt.

Fristen

Es gibt keine Fristen zu beachten.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Allgemeine Informationen

Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

Das gilt für:  

Bitte begründen Sie Ihren Antrag.


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bauamt
Lieferanschrift
Markt 9
06268 Querfurt, Stadt