Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig melden


Allgemeine Informationen

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).


Voraussetzungen

Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:


Fristen

möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl


Zuständige Stelle

Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden


Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:


Rechtsgrundlage


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt