Befreiung von der Ausweispflicht beantragen


Allgemeine Informationen

Personen,

können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.


Fristen

Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.


Bearbeitungsdauer

Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde, Einheitsgemeinde oder kreisfreien Stadt in der sich der Wohnsitz/Hauptwohnsitz befindet.


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt