Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.06.2025

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten, müssen Sie ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Das gilt auch, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen und in Ausnahmefällen von der Zahlung ganz oder teilweise befreit werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt


Gebühren (Kosten)

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.


Fristen

Keine.


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wasser
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)