Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen
Rechtsgrundlage
- § 105 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)
- § 4 Abs. 2 Wasserentnahmeentgeltverordnung (WasEE-VO LSA)
- Abgabe an Dritte, Anlage zum Antrag auf Ermäßigung (pdf)
- Ableseprotokoll Messgerät / Messeinrichtung (pdf)
- Antrag auf Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 1 WasEE-VO LSA (pdf)
- Antrag auf Feststellung der Geeignetheit der Messeinrichtung (pdf)
- Mitteilung technischer Angaben zur Erfassung der Wasserentnahmen (pdf)
Fachlich freigegeben am
16.06.2025Allgemeine Informationen
Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten, müssen Sie ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Das gilt auch, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen und in Ausnahmefällen von der Zahlung ganz oder teilweise befreit werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Gebühren (Kosten)
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Fristen
Keine.
Verfahrensablauf
- Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Danach erhalten Sie einen Bescheid.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen entnimmt für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke Wasser in so großem Umfang, dass es durch die Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes erheblich und nachhaltig in seiner Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.
- Sie können von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes befreit werden, wenn ökologische, wasserwirtschaftliche oder sonstige öffentliche Interessen dies erfordern.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Befreiung
- Nachweis über einen Härtefall, zum Beispiel:
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lageberichte zum Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres und der vorangegangen zwei Geschäftsjahre
- Unterlagen zur Preiskalkulation für das betreffende Geschäftsjahr
Zuständige Stelle(n)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wasser
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Postanschrift
Postfach:200256
06003 Halle (Saale)