Bildungsabschlüsse aus der DDR im Hochschulbereich anerkennen lassen


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen


Erforderliche Unterlagen

 Je nach erworbenem Abschluss, sind nachfolgende Unterlagen dem formlosen Antrag beizufügen:

1. Hochschulabschluss mit Diplom oder ohne Diplom und Promotion

2. Hochschulabschluss ohne Diplom (Nachdiplomierung)

3. Fach- und Ingenieurschulabschluss (Nachdiplomierung)

4. Bei sonstigen Abschlüssen wie Diplompädagoge ohne Lehrbefugnis, Ingenieur- bzw. Ökonompädagoge, Ingenieur für Brandschutz, Fachingenieur usw. wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Die Gebühren sind in der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt. Für die Anträge können unterschiedliche Verwaltungsgebühren entstehen.


Allgemeine Informationen

Absolventen, die über einen Abschluss einer Hoch-, Fach- oder Ingenieurschule bzw. einer kirchlichen Bildungseinrichtung der ehemaligen DDR verfügen, die ihren Sitz auf dem Gebiet des heutigen Landes Sachsen-Anhalt hatte oder hat, können die Feststellung der Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag und ggf. die auf der Feststellung basierende Nachdiplomierung beantragen.

Das Antragsformular und die Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter Formulare.


Anträge / Formulare

Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Antragsformular mit Kontaktdaten und den entsprechenden Anlagen an die zuständige Stelle.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.


Fristen

Es müssen keine Antragsfristen beachtet werden.


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Eckert
Telefon 0391 567-3444
Telefax 0391 567-1942