Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, kann die zuständige Behörde jederzeit Anordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Gäste oder der im Betrieb Beschäftigten oder gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.
Erforderliche Unterlagen
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Gebühren (Kosten)
Es werden ggf. Kosten erhoben. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle(n)
Stadt Querfurt - Gewerbe/Ordnung/Markt
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift
Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt