Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen


Allgemeine Informationen

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht. 
Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. 
Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.


Zuständige Stelle

Jugendamt


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen


Fachlich freigegeben am

05.08.2022

Zuständige Stelle(n)