Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen


Allgemeine Informationen

Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:

Hinweis: Für einen bereits zugelassenen Kfz-Anhänger, sofern dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen Kosten an.


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.


Zuständige Stelle

Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.


Anträge / Formulare

Formulare: erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Ihre Zulassung müssen Sie persönlich beantragen:

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


Fachlich freigegeben am

26.08.2019

Zuständige Stelle(n)

SG Kfz-Zulassung
Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift

Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt