Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

21.09.2026

Fristen

Es gibt keine Frist. 


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Allgemeine Informationen

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Sie haben Ihre ärztliche Ausbildung in 

Dann können Sie ebenfalls Ihre Approbation als Ärztin oder Arzt in Deutschland beantragen. Für die Erteilung der Approbation muss ein im Ausland abgeschlossenes Medizinstudium dem deutschen Medizinstudium gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit wird durch die für Sie zuständige Behörde überprüft.

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit des Landes Sachsen-Anhalt.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit ist zuständig, wenn Sie Ihr Studium in Sachsen-Anhalt absolviert haben.


Bearbeitungsdauer

Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie Ihre Approbation innerhalb von maximal 3 Monaten.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)