Rundfunkbeitrag abmelden


Allgemeine Informationen

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.


Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Abmeldung: gebührenfrei


Fristen

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.


Anträge / Formulare


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

SWR;
redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln, Stadt
Postanschrift

50401 Köln, Stadt