Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Behörde besitzt umfassende Überwachungsrechte. Sie kann das Nichtbeachten der Erlaubnispflicht rechtlich ahnden.

Ein Prostitutionsgewerbe ist ein Betrieb, in dem gewerbsmäßig sexuelle Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person angeboten und/oder Räumlichkeiten hierfür bereitgestellt werden.

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie

Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis befristen und mit Auflagen versehen.

Die Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs gilt für höchstens 3 Jahre. Sie können sie auf Antrag verlängern.

Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.

Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften gelten:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Einzelfirma (natürliche Person):

Gesellschaften (juristische Personen), zum Beispiel GmbH:

Für Erlaubnis Prostitutionsstätte zusätzlich:

Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, wo auch die Prostitutionsstätte liegt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)


Fachlich freigegeben am

09.01.2025

Formulare


Zuständige Stelle(n)

SG Öffentliche Ordnung
Adresse
Domplatz 2
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt