Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Verdienstausfall beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich aufgrund einer Verfügung des Gesundheitsamtes absondern müssen oder nicht mehr arbeiten dürfen und dadurch einen Verdienstausfall haben, können Sie eine Entschädigung erhalten.

Wenn Sie eine andere Tätigkeit ausüben oder von zu Hause arbeiten (Homeoffice), haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Die Höhe der Entschädigung hängt von Ihrem Verdienst ab.

Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gilt:

Für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gilt:

Für Selbstständige gilt:

Für Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen gilt:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern:

Bei Selbstständigen:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Zuständige Stelle

Für die Erstattung wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

07.09.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Gesundheitswesen, Pharmazie
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)