Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung anzeigen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung melden.

Prostitutionsveranstaltungen bezeichnen Veranstaltungen, die folgende Kriterien erfüllen:

Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen und sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen durchgeführt werden. Der Betriebsort und die Betriebszeiten der Prostitutionsveranstaltung dürfen den Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Vor allem folgende Personengruppen müssen besonders geschützt werden:

Wenn Sie den Schutz nicht gewährleisten, kann die zuständige Behörde die Prostitutionsveranstaltungen verbieten.

Um eine Prostitutionsveranstaltung durchzuführen, ist zudem eine grundlegende Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe erforderlich.

Beachten Sie, dass Sie unter Umständen weitere Erlaubnisse benötigen. Auch können Sie in anderen Bereichen meldepflichtig sein. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Anzeigefrist: 4 Wochen

Ohne eine zugrunde liegende Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe kann die zuständige Behörde eine Anzeige zur Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung nicht bearbeiten.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweilige kreisfreie Stadt, in dem beziehungsweise in der die Prostitutionsveranstaltung stattfinden soll.


Weitere Informationen

Die Prüfbehörden für die grundlegende Erlaubnis und der Anzeige der Veranstaltung können sich unterscheiden.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)


Fachlich freigegeben am

09.01.2025

Zuständige Stelle(n)

SG Öffentliche Ordnung
Adresse
Domplatz 2
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt