Stellvertreter für Prostitutionsgewerbe anmelden


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

24.02.2023

Fachlich freigegeben durch

 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen

Die stellvertretende Person muss 


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt.


Bearbeitungsdauer

Die zeitliche Dauer für die Erlaubniserteilung oder die Versagung der Erlaubnis richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Fristen

Keine.


Allgemeine Informationen

Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung betreiben lassen. Diese kann aus einer Person bestehen oder auch durch mehrere Personen erfolgen. Hierfür müssen Sie für jede Person eine Stellvertretererlaubnis schriftlich beantragen.

Sobald Sie diese Person nicht mehr als Stellvertretung einsetzen, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Die Stellvertretererlaubnis kann befristet erteilt werden.


Weitere Informationen

Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland selbstständig oder nichtselbstständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel. Das gilt nicht, wenn Sie aus einem EU-Staat kommen.


Erforderliche Unterlagen

Es können weitere Unterlagen notwendig werden. Das erfahren Sie bei der Antragstellung.


Zuständige Stelle(n)

SG Öffentliche Ordnung
Adresse
Domplatz 2
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt