Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen


Allgemeine Informationen

Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als an 2 aufeinander folgenden Tagen oder mehrmals im Monat zum Betrieb aufstellen wollen, müssen Sie dies vorher anmelden.


Voraussetzungen

Wenn Sie die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges anzeigen möchten, müssen Sie:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Keine.


Fristen

Sie müssen die Aufstellung eines Fahrzeuges der zuständigen Behörde 2 Wochen vorher anzeigen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt werden soll.


Weitere Informationen

Vor der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges benötigen Sie eine Erlaubnis für das Bereitstellen eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.

Sollten Sie die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung


Fachlich freigegeben am

22.04.2020

Zuständige Stelle(n)

SG Öffentliche Ordnung
Adresse
Domplatz 2
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt