Ambulanten Pflegedienst gründen


Allgemeine Informationen

Ambulante Pflegedienste pflegen in einem bestimmten Einzugsbereich pflegebedürftige Personen in der Wohnung und unterstützen bei hauswirtschaftlichen Besorgungen.

Aufgrund des Personenkreises, den der Pflegedienst betreuen soll, werden hohe Ansprüche an die Gründung gestellt.

Auch als ambulanter Pflegedienst müssen Sie rund um die Uhr erreichbar sein.

Ihr Pflegedienst gilt als zugelassen, sobald Sie mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Hierin wird geregelt, welche Leistungen Sie in welchem Umfang erbringen und wie groß Ihr Einzugsgebiet ist.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Keine.


Fristen

Keine.


Bearbeitungsdauer

Da der Prüfprozess für die Kassenzulassung sehr umfangreich und komplex ist, sollten Sie genug Zeit dafür einplanen und sich gut darauf vorbereiten.


Zuständige Stelle

Für die Zulassung ist die Koordinierungsstelle der Landesverbände der Pflegekassen Sachsen-Anhalt (Pflegekasse AOK Sachsen-Anhalt) zuständig.


Verfahrensablauf

Zunächst müssen Sie alle notwendigen Schritte einleiten, die für die Gründung eines Betriebes notwendig sind. Wenn Sie alle Voraussetzungen für einen ambulanten Pflegedienst erfüllen und die Unterlagen vorliegen, stellen Sie einen Antrag bei der Koordinierungsstelle der Landesverbände der Pflegekassen Sachsen-Anhalt (Pflegekasse AOK Sachsen-Anhalt).


Weitere Informationen

Die IK-Nummer erhalten Sie auf formlosen Antrag bei der Sammel- und Verteilungsstelle (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen.

Nach der Zulassung finden in regelmäßigen Abständen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst statt. Hierbei wird geprüft, ob Sie die Qualitätsstandards für die Pflege einhalten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

16.04.2020

Zuständige Stelle(n)