Erste juristische Prüfung ablegen


Allgemeine Informationen

Die erste juristische Prüfung beendet Ihr Jurastudium an der Universität.

Sie ist in 2 Prüfungen unterteilt:

Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70% der Gesamtnote. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30% der Gesamtnote. Sie beinhaltet ebenfalls einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.

Die erste juristische Prüfung ist die Grundlage für den Vorbereitungsdienst und somit auch für die zweite juristische Staatsprüfung.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Für die erstmalige Zulassung fallen keine Gebühren an.

Für die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung nach erstmalig bestandener Prüfung fallen Gebühren in Höhe von 300 € an.


Fristen

Für den 1. Prüfungsdurchgang der Pflichtfachprüfung müssen Sie den Antrag zwischen dem 1. November und 30. November des Vorjahres einreichen.

Für den 2. Prüfungsdurchgang müssen Sie den Antrag zwischen dem 1. Mai und 31. Mai des  gleichen Jahres einreichen


Zuständige Stelle

Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt.

Die Schwerpunktbereichsprüfung wird von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durchgeführt.


Anträge / Formulare

Anträge auf Prüfungszulassung finden Sie im Internetauftritt des Landesjustizprüfungsamtes.


Weitere Informationen

Sie können auf Antrag die staatliche Pflichtfachprüfung wiederholen, um Ihre Note zu verbessern.

Nähere Informationen zur Pflichtfachprüfung erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesjustizprüfungsamtes.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

29.04.2020

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt - Landesjustizprüfungsamt -
Adresse
Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
(Eingang Nordost)