Berufsvorbereitungsjahr anmelden


Allgemeine Informationen

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) vermittelt Schülerinnen und Schülern fachliche und allgemeine Lerninhalte und bereitet sie auf eine Berufsausbildung vor. Es ist eine spezifische Schulform der Berufsschule, die den Jugendlichen den Einstieg in eine duale Berufsausbildung, eine vollzeitliche Bildungsmaßnahme oder in eine Beschäftigung erleichtern soll.

Die Schülerinnen und Schüler können durch das BVJ ihre Schulpflicht erfüllen und erhalten gleichzeitig die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss zu erwerben.

Im BVJ wird berufliches Grundwissen in zwei Berufsbereichen vermittelt: Es dient der beruflichen Orientierung, der Erweiterung der Allgemeinbildung und dem Erwerb von grundlegenden Schlüsselqualifikationen.


Voraussetzungen

Sie unterliegen noch der Schulpflicht,

Außerdem aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die nach neunjährigem Besuch der Sekundarschule oder Gesamtschule das Ziel der Klasse 8 nicht erreicht haben.


Erforderliche Unterlagen

Viele Schulen stellen auf ihrer Homepage Informationen und Anmeldeformulare zur Verfügung.


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

keine


Zuständige Stelle

Wenn Sie Hilfe bei der Auswahl aus verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten oder Informationen über einzelne Berufe benötigen, steht Ihnen das Berufsinformationszentrum (kurz BIZ) der Agentur für Arbeit zur Verfügung.

Dort helfen erfahrene Mitarbeiter mit Hinweisen und Informationsmaterialien. Sie erhalten kostenlose Broschüren und Filme, die über Berufe und Studiengänge informieren und kurze Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen geben.


Verfahrensablauf

Sie interessieren sich für ein BVJ dann sollten Sie zunächst klären, welche Schulen Unterricht in den gewünschten Berufsbereichen anbieten.


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Bildungsserver Sachsen-​Anhalt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

13.05.2020

Zuständige Stelle(n)