Schulbesuch außerhalb des Einzugsgebiets beantragen


Allgemeine Informationen

Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Schuleinzugsbereich, in dem Sie wohnen. In Ausnahmefällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen – dafür müssen Sie einen Antrag stellen.


Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen für einen Besuch einer Schule außerhalb des Schuleinzugsbereichs gelten, entscheidet der jeweilige Schulträger.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen gegebenenfalls Gebühren für Sie an. Die Höhe der Gebühr legt der jeweilige Schulträger fest.


Fristen

Mögliche Fristen für Anträge zur Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs legen die jeweiligen Schulträger fest.


Bearbeitungsdauer

Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an den Schulträger Ihrer bisherigen Schule.


Verfahrensablauf

Ob Sie den Antrag online stellen können, erfahren Sie bei Ihrem Schulträger.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

11.06.2026

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Schulen/Kinderbetreuung
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt