Ausbildungsförderung beantragen


Allgemeine Informationen

Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Lage eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.

Wenn Sie eine schulische Ausbildung absolvieren, erhalten Sie das sogenannte Schüler-BAföG. Wenn Sie studieren, erhalten Sie das sogenannte Studenten-BAföG.

Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für Ihre Miete. Sie erhalten maximal die festgelegten gesetzlichen Pauschalen.

Die Höhe der Förderung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Dabei wird auch das Einkommen Ihrer Eltern und Ehepartner oder -partnerin berücksichtigt.

Eine Ausnahme bildet das elternunabhängige BAföG. Ob Sie einen Anspruch darauf haben, hängt von Ihrer Ausbildungsart und Ihrem Lebenslauf ab.

Das Studenten-BAföG wird zur Hälfte als Darlehen gewährt. Wenn Sie das Studenten-BAföG erhalten, müssen Sie also die Hälfte zurückzahlen.

Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten Sie umfassend zur Ausbildungsförderung.


Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:

Je nach Art der Ausbildung können weitere Voraussetzungen notwendig sein.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Keine.


Fristen

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat vor Beginn der Ausbildung bzw. Studium stellen. in dem Ihre Ausbildung beginnt.


Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen.


Zuständige Stelle

Bei einer schulischen Ausbildung wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Bei einem Studium wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung der Studenten-/Studierendenwerke oder an Ihre Hochschule selbst.


Anträge / Formulare

Sie können die Ausbildungsförderung online beantragen.


Weitere Informationen

Ob Ihre Ausbildung BAföG förderfähig und Ihre Ausbildungsstätte anerkannt ist, richtet sich nach den jeweiligen offen zugänglichen „Ausbildungsstättenverzeichnissen“ des Bundeslandes bei der Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium absolvieren werden.

Beachten Sie, dass Sie bei betrieblichen Ausbildungen kein BAföG beantragen können, sondern Ihren Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit prüfen lassen können.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

29.06.2020

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

SG Bildung und Ausbildungsförderung
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt
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Das Amt für Bildung und Ausbildungsförderung befindet sich in der 2. Etage des Vorschlosses. Der Zugang zum Amt ist während der Sprechzeiten über die Bürgerinformation möglich.

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