Vorzeitige Einschulung beantragen


Allgemeine Informationen

Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag feiern. Wenn Eltern es wünschen, können deren Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Schuljahres das 5. Lebensjahr vollenden, auch eingeschult werden. In beiden Fällen ist eine Anmeldung in der Schule notwendig. 

Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Beantragung: spätestens bis zum 15.03. des gewünschten Einschulungsjahres


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in deren Bezirk Sie wohnen.


Verfahrensablauf

Melden Sie Ihr Kind an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.

Hinweis: Die Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule und die Beantragung der vorzeitigen Einschulung müssen Sie als Eltern gemeinsam vornehmen, sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

05.06.2020

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Bildung
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt