Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen


Allgemeine Informationen

Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag feiern. In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Es ist empfehlenswert, den Antrag gleich bei der Schulanmeldung zu stellen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in deren Bezirk Sie wohnen.


Verfahrensablauf

Sie können einen Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht über die Grundschule beim Landesschulamt einreichen.

Die Grundschule wird vom Landesschulamt informiert.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

05.06.2020

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Bildung
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt