Sonderpädagogischen Förderbedarf beantragen


Allgemeine Informationen

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, bestehen.

Liegt bei Ihrem Kind eine solche Beeinträchtigung, die nicht allein durch pädagogische Fördermaßnahmen ausgeglichen werden kann, vor, dann können Sie einen Antrag auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte sind:

  1. Lernen,
  2. Sprache,
  3. geistige Entwicklung,
  4. emotionale-soziale Entwicklung,
  5. körperlich-motorische Entwicklung,
  6. Hören,
  7. Sehen.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung kann auch bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Autismus oder langfristigen Erkrankungen bestehen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

bis zum 10. Januar des Jahres


Bearbeitungsdauer

Das Landesschulamt trifft bis zum 20. Mai des Jahres eine Entscheidung.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an den Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst des Landesschulamtes.


Verfahrensablauf

Sie können vor Schulbeginn Ihres Kindes einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Vom 1. bis zum 6. Schuljahr können Sie und die jeweilige Schule einen Antrag stellen.


Weitere Informationen

Bevor durch die Schule ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt wird, dokumentiert die Schule in Förderplänen alle notwendigen Fördermaßnahmen, um Ihnen die Möglichkeiten einer bestmöglichen Förderung aufzuzeigen. Die vorgeschlagenen Fördermaßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt und die Entwicklungen dokumentiert. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, wird ein Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

05.06.2020

Zuständige Stelle(n)

Landesschulamt
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt