Pflegezulage für Kriegsopfer beantragen


Allgemeine Informationen

Als beschädigte Person, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten Sie als hilflos.

Als hilflose beschädigte Person können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.

Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt.

  • Stufe I: 305,00 Euro (ab 01.07.17: 311 Euro)

  • Stufe II: 521,00 Euro (ab 01.07.17: 531 Euro)

  • Stufe III: 741 ,00 Euro (ab 01.07.17: 755Euro)

  • Stufe IV: 951,00 Euro (ab 01.07.17: 969 Euro)

  • Stufe V: 1.235,00 Euro (ab 01.07.17: 1.258 Euro)

  • Stufe VI: 1.519 ,00 Euro (ab 01.07.17: 1.548 Euro)

Die Einordnung wird je Fall individuell geprüft.
Blinde erhalten mindestens die Stufe III.


Voraussetzungen

Hilflosigkeit

Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:

Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

keine


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Versorgungsamt im Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).


Anträge / Formulare

Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

16.10.2013

Zuständige Stelle(n)