Zahlung der Pflegezulage für Kriegsopfer


Allgemeine Informationen

Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt.

Die Einordnung wird je Fall individuell geprüft.
Blinde erhalten mindestens die Stufe III.


Voraussetzungen

Hilflosigkeit

Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:

Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

keine


Anträge / Formulare

Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

09.06.2017

Zuständige Stelle(n)