Eintragung ins Handelsregister für Europäische Gesellschaft beantragen


Allgemeine Informationen

Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Wenn sich Angaben zu Ihrem Unternehmen geändert haben, müssen Sie den Handelsregister-Eintrag ändern lassen. Angaben sind zum Beispiel:


Erforderliche Unterlagen

Je nach Gründungsform der Europäischen Gesellschaft können weitere Unterlagen erforderlich sein.


Gebühren (Kosten)

Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

Sie müssen sich an einen Notar oder eine Notarin wenden.


Verfahrensablauf

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

BMJV


Fachlich freigegeben am

11.09.2014

Weitere Informationen


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Stendal
Adresse
Scharnhorststraße 40
39576 Stendal
Postanschrift

Postfach:10 11 55
39551 Stendal

(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agsdldsgvo.)