Personalausweis bei Verlust neu beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

26.03.2026

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür bzw. in der Postfiliale entgegennehmen können.


Weitere Informationen

Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Zuständige Stelle

Bürgeramt


Gebühren (Kosten)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
46 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.

Gebühr
27.6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

Gebühr
10 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für den vorläufigen Personalausweis.

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.

Gebühr
30 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

Gebühr
43 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.


Allgemeine Informationen

Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden:

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie

Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.

Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.


Fristen

Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.


Verfahrensablauf

Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden wollen:

Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Verlust beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor: 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Sperrhotline zum Personalausweis

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt