Elektronischen Identitätsnachweis entsperren lassen


Allgemeine Informationen

Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie den Ausweis auch online verwenden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion durch das Setzen einer selbstgewählten sechsstelligen PIN einsatzbereit machen, können Sie sich damit bei online angebotenen Behördenleistungen und anderen digitalen Angebote online ausweisen, zum Beispiel:

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die dafür erforderliche PIN (Persönliche Identifikationsnummer) sowie die Entsperrnummer und weitere Informationen erhalten Sie in einem geschlossenen Briefumschlag direkt bei der Beantragung des Ausweis-Dokuments in der Behörde.

Um sich online ausweisen zu können, müssen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen.

Mit der PUK (Personal Unlock Key), auch Entsperrnummer genannt, heben Sie nach dreimaliger Falscheingabe eine PIN-Blockade auf. Sie können die PUK aber nur zur erneuten Eingabe der korrekten PIN nutzen. Anderenfalls wenden Sie sich an Ihre Ausweisbehörde.

Sind Sie zum Antragszeitpunkt jünger als 16 Jahre, ist der Online-Ausweis deaktiviert. Eine Aktivierung ist erst nach dem 16. Geburtstag möglich. Dies erfolgt in der Behörde gebührenfrei. Wurde Ihr Ausweis vor Juli 2017 ausgestellt, kann die Online-Ausweisfunktion deaktiviert sein, weil diese Funktion damals optional war. Sie können in Ihrer Behörde diese Funktion gebührenfrei aktivieren lassen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Wenn die Einmal-PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung etwa 5 Minuten.


Verfahrensablauf

Ihren Online-Ausweis können Sie einsetzen, sobald Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN festlegen. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Sie haben Ihre PIN vergessen oder die PUK-Nummer zum Aufheben der PIN-Blockade zu oft genutzt?


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bürgeramt.


Weitere Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

25.06.2025

Zuständige Stelle(n)

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Sperrhotline zum Personalausweis

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt