Abendgymnasium Aufnahme anmelden


Allgemeine Informationen

Die Schulen des zweiten Bildungsweges gliedern sich in:

Das Abendgymnasium ist im Vergleich zum Kolleg eine Schule, die Berufstätige im Abendunterricht besuchen und zum Abitur führt. Es gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und in eine zweijährige Qualifikationsphase.

Die Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendgymnasium/Kolleg) werden als eigenständige Schulen in Halle und Magdeburg geführt.


Voraussetzungen

Sie werden am Abendgymnasium aufgenommen, wenn Sie bei Eintritt in die Einführungsphase:

Hinweis: Zeiten des Grundwehrdienstes, des Ersatzdienstes, des freiwilligen Wehrdienstes, des freiwilligen sozialen oder des freiwilligen ökologischen Jahres, des Bundesfreiwilligendienstes, des Entwicklungsdienstes, einer begonnenen, aber nicht erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung sowie durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit oder eine amtsärztlich bescheinigte Berufsunfähigkeit werden anerkannt. Die Ausübung einer selbstständigen Beschäftigung kann bei Nachweis durch die Vorlage von Dokumenten als Berufstätigkeit angerechnet werden.


Erforderliche Unterlagen

Bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist die Geburtsurkunde im Original vorzulegen.


Gebühren (Kosten)

keine


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Schule des zweiten Bildungsweges in Halle oder Magdeburg.


Verfahrensablauf

Sie bewerben sich mit den vollständigen Unterlagen an der Schule des zweiten Bildungsweges (Abendgymnasium).

Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigung des Abendgymnasiums und beginnen Ihre Ausbildung.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

08.07.2020

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Bildung
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt