Ersatz eines Schulzeugnisses bei Verlust beantragen


Allgemeine Informationen

Haben Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren, können Sie sich bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen.


Voraussetzungen

Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:


Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:


Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren an.


Zuständige Stelle

Die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.

Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an das Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises wenden.

Hinweis: Die Schulen bewahren Unterlagen immer nur eine gewisse Zeit auf, aus Platzkapazitäten werden dann die Zeugnisse an das Schulverwaltungsamt der Stadt oder des Landkreises in das dafür existierende Archiv gegeben.


Verfahrensablauf

Hinweis: Die Schulen bewahren Unterlagen immer nur eine gewisse Zeit auf, aus Platzkapazitäten werden dann die Zeugnisse an das Schulverwaltungsamt der Stadt oder des Landkreises in das dafür existierende Archiv gegeben.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

25.06.2020

Zuständige Stelle(n)