Wechsel in eine andere Schulform beantragen


Allgemeine Informationen

Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg und den Abschluss Ihres Kindes. Beispielweise ist der Wechsel von der Sekundarschule zum Gymnasium oder von der Grundschule auf die weiterführende Schule möglich.

Laut Schulgesetz gibt es neben der Grundschule die Sekundarschule, die Gesamtschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Förderschule.

Ihr Kind erhält in der 4. Klasse der Grundschule eine Schullaufbahnempfehlung. Die Schullaufbahnempfehlung ist eine Empfehlung, welche Schulform Ihr Kind ab der 5. Klasse besuchen sollte.

Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.

Wenn Ihr Kind eine weiterführende Schule besucht, kann Ihr Kind in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 die Schulform oder den Bildungsgang wechseln. Dies ist unter Umständen auch in der Jahrgangsstufe 10 möglich. Weiterführende Schulen sind

Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob Ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.


Voraussetzungen

Dies gilt nicht beim Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule.


Erforderliche Unterlagen

Bei einem Wechsel an eine Förderschule werden folgende Unterlagen benötigt:

Bei einem Wechsel an eine Förderschule werden folgende Unterlagen benötigt:

Bei einem Wechsel aus einem anderem Bundesland werden folgende Unterlagen benötigt:


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Für den Wechsel innerhalb der weiterführenden Schulen müssen Sie die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse stellen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die zurzeit besuchte Schule, gegebenenfalls an das Landesschulamt.


Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Verfahrensablauf

Wechsel an eine Förderschule:

Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende Schule: 

Wechsel in einen anderen Bildungsgang:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

30.06.2022

Zuständige Stelle(n)

Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

Landesschulamt
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt

Ministerium für Bildung
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt