Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

28.09.2026

Weitere Informationen

Bei originalsprachigen Unterlagen müssen Sie diese übersetzen lassen und von einem vereidigten Dolmetscher beglaubigen lassen.


Zuständige Stelle

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ist zuständig, wenn Sie

Sind Sie noch nicht eingeschrieben und wurden Sie im Ausland geboren, ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zuständig.


Verfahrensablauf

Die Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen beantragen Sie schriftlich mit einem Formular des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe:


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen. Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.


Fristen

Keine.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Erforderliche Unterlagen

Studium im Inland:

Studium im Ausland:


Allgemeine Informationen

Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)