Nichtschülerprüfung beantragen


Allgemeine Informationen

Die Schulfremdenprüfung (in Sachsen-Anhalt Nichtschülerprüfung) ermöglicht es Ihnen den Hauptschul- , den Realschulabschluss, den erweiterten Realschulabschluss oder das Abitur (nicht an beruflichen Gymnasien) nach Ihrer eigentlichen Schulzeit abzulegen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

 

Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses: bis spätestens 15. Dezember eines Jahres

Erwerb des Abiturs: bis spätestens 1. Februar eines Jahres


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.


Verfahrensablauf

Um eine Nichtschülerprüfung ablegen zu können, stellen Sie einen Antrag bei dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

26.06.2020

Zuständige Stelle(n)

Landesschulamt
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt