Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer


Allgemeine Informationen

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )


Gebühren (Kosten)

keine


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

09.06.2017

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Zuständige Stelle(n)