Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen


Allgemeine Informationen

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben
den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser
muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.

Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie

mit sich führen.

Je nach Zielland,

Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.

Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.


Gebühren (Kosten)

Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche
Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

in der Regel keine


Zuständige Stelle

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
11013 Berlin

Telefon: 030 1817 2000
Telefax: 030 1817 51000
E-Mail: buergerservice@diplo.de

Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr.


Anträge / Formulare

Formulare: formlose Einverständniserklärung

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben. Sie müssen keinen Antrag stellen.


Rechtsgrundlage

Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder
Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.


Fachlich freigegeben durch

Auswärtiges Amt (AA)


Fachlich freigegeben am

25.07.2019

Zuständige Stelle(n)