Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid) erhalten


Allgemeine Informationen

Eigentümerinnen und Eigentümer von inländischem Grundbesitz, der nicht von der Grundsteuer befreit ist, müssen jährlich Grundsteuer zahlen. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Grundsteuermessbetrag auszugehen.


Zuständige Stelle


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

25.08.2026

Weitere Informationen


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern

Finanzamt Merseburg
Adresse
Bahnhofstraße 10
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift

Postfach:1351
06203 Merseburg, Stadt