Betriebliche Gesundheitsförderung für Beschäftigte anbieten


Allgemeine Informationen

Haben Sie Interesse an der Umsetzung Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) in Ihrem Betrieb, können Sie sich zunächst an die regionale BGF-Koordinierungsstelle wenden.

Die BGF-Koordinierungsstelle

Mit der Krankenkasse analysieren Sie unter anderem die Gesundheitsbedarfe Ihrer Beschäftigten. Daraus leiten sich dann wiederum Maßnahmen ab, bei dessen Planung, Umsetzung und Steuerung die Krankenkasse unterstützt, unter anderem auch mit Fachkräften.

Dabei sollen die Maßnahmen der BGF gesundheitsförderliche Verhaltensweisen und Verhältnisse stärken. 

Verhältnisorientierte Maßnahmen beziehen sich vor allem auf die Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung. Dies umfasst gesundheitsgerechte:

Zu den verhaltensorientierten Maßnahmen zählen beispielsweise:

Die Unterstützung von BGF-Maßnahmen ist nach vorheriger Abstimmung mit der fördernden Krankenkasse

Die Maßnahmen werden in Ihrem Betrieb umgesetzt. Wobei die Angebote der BGF allen Beschäftigten Ihres Betriebes zur Verfügung stehen.

 


Weitere Informationen

Interessierte Betriebe können sich an jede Krankenkasse ihrer Wahl wenden, bei der ein Teil der Beschäftigten versichert ist.

Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen setzen auf ein finanzielles und/oder personelles Eigenengagement des Betriebes.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

30.06.2026

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an eine Krankenkasse.


Zuständige Stelle(n)

GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

PKV-Verband
Adresse
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt