Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte


Allgemeine Informationen

Als gesetzlich krankenversicherte Person werden für Sie in vielen Fällen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel sowie für Verbandmittel von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Welche Kosten übernommen werden, hängt unter anderem davon ab,

Für Personen unter 18 Jahren gilt:

Für Personen über 18 Jahren gilt:

Es gibt Arzneimittel, die von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ausgeschlossen sind. Das betrifft vor allem Mittel gegen leichtere Beschwerden. Dazu gehören zum Beispiel:

Rezeptfreie Medikamente müssen Sie in der Regel selbst bezahlen, sofern Sie das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Ihre Krankenkasse kann eine Ausnahme von dieser Regelung machen, wenn   

Durch Rabattverträge zwischen Hersteller und Krankenkasse werden Versicherte exklusiv mit einem bestimmten Arzneimittel versorgt; die Ärztin oder der Arzt muss nur den entsprechenden Wirkstoff verordnen. Diese Arzneimittel können dann aber zuzahlungsfrei sein und sind gleichermaßen wirksam wie andere Arzneimittel mit dem verschriebenen Wirkstoff.

Für viele Arzneimittel gibt es Festbeträge. Das ist der Höchstbetrag, den die Krankenkasse übernimmt. Wenn das gewählte Arzneimittel teurer ist als dieser Betrag, müssen Sie die Mehrkosten übernehmen. In der Regel stehen aber aufzahlungsfreie Arzneimittel zur Verfügung.  


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Für Arzneimittel und Verbandmittel, für die Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen Sie in der Regel eine Zuzahlung leisten. Liegt Ihr Wunscharzneimittel über dem Festbetrag, müssen Sie die Mehrkosten übernehmen.


Fristen

Ein gesetzliches Kassenrezept Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes müssen Sie innerhalb von 28 Tagen einlösen. Für Betäubungsmittel und Entlassrezepte nach Krankenhaushalten gelten andere Fristen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

14.07.2026

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.


Zuständige Stelle(n)

GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

PKV-Verband
Adresse
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt