Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen beantragen


Allgemeine Informationen

Als Sachverständiger oder Sachverständige werden Sie in Verzeichnissen gelistet.

Je nach Sachgebiet haben Sie vor der Errichtung einer Zweigniederlassung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Sachsen-Anhalt unterscheidet sich dabei nicht von einer Anmeldung einer Hauptniederlassung.


Voraussetzungen

Wenn Sie eine Zweigniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

Hierzu zählen:


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen notwendig sind, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.


Gebühren (Kosten)

Keine.


Fristen

Sie müssen Ihre Niederlassung Ihrer Heimatkammer oder Bestellungskörperschaft unverzüglich anzeigen. Auch sind Änderungen unverzüglich mitzuteilen.


Bearbeitungsdauer

Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweigniederlassung des/der Sachverständigen erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.


Zuständige Stelle

Je nach Sachgebiet ist die jeweilige Kammer oder Bestellungskörperschaft zuständig.


Anträge / Formulare

 Sie können die Anmeldung formlos schriftlich beantragen.


Rechtsgrundlage

Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer oder Bestellungskörperschaft


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

25.08.2022

Zuständige Stelle(n)