Vorankündigung einer Baustelle übermitteln


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Bauherrin oder Bauherr sind oder Ihnen die Verantwortung für eine Baustelle übertragen wurde, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermitteln. Sie müssen eine Vorankündigung übermitteln, wenn

Die Einrichtung der Baustelle beginnt mit den wesentlichen vorbereitenden Arbeiten am Ort des Bauvorhabens, die unmittelbar vor dessen Durchführung erforderlich sind. Dazu zählen zum Beispiel

Außerdem müssen Sie die Vorankündigung auf der Baustelle spätestens am ersten Tag der Baustelle aufhängen. Beachten Sie dabei, dass

Erhebliche Änderungen, die eine Anpassung der Vorankündigung erfordern, sind zum Beispiel


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Übermittlung der Vorankündigung: spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Weitere Informationen

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie der zuständigen Arbeitsschutzbehörde eine notwendige Vorankündigung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

29.07.2025

Onlinedienste


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)