Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland


Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.

Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt im dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)


Fristen

Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.


Bearbeitungsdauer


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Standesamt.


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch


Fachlich freigegeben am

12.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Personenstandswesen
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt