Anerkennung als Steuerberater aus dem Ausland beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland als Steuerberater oder –beraterin arbeiten möchten, muss Ihre Eignung überprüft werden. Diese sogenannte Eignungsprüfung ist eine verkürzte Steuerberaterprüfung. Sie können auch eine Steuerberaterprüfung beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.


Voraussetzungen

Die Zulassung zu der Eignungsprüfung setzt folgende Bedingungen voraus:


Erforderliche Unterlagen

Hinweis:

Bitte reichen Sie die Unterlagen mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache ein. Reichen Sie die Nachweise als Abschrift oder Kopie mit amtlicher Beglaubigung ein.


Gebühren (Kosten)

Antragsgebühr: EUR 200,00

Prüfungsgebühr: EUR 1.100,00


Fristen

Frist für die Eignungsprüfung: Keine.

Frist für Steuerberaterprüfung: 30.4. des jeweiligen Jahres


Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Empfang der Unterlagen innerhalb eines Monats. Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, legt die Steuerberaterkammer den Termin für die Eignungsprüfung fest. Die Prüfung findet meist im April jeden Jahres statt.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt