Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung als Tierarzt beantragen


Allgemeine Informationen

Sie können neben ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie zusätzlich in amtlich beglaubigter Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin oder einen öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer erfolgt sein.

Soweit es für die Entscheidung über die Gleichstellung des Diploms nötig ist, können von Ihnen noch weitere Nachweise (beispielsweise, dass Sie keine Straftaten verübt haben, dass Sie sich nicht in Konkurs befinden, dass Sie körperlich und geistig gesund sind) verlangt werden.


Gebühren (Kosten)

EUR 260,00


Fristen

Sie müssen die Zulassung zur Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Weiterbildung beantragen.


Bearbeitungsdauer

etwa 3 Monate


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt.


Verfahrensablauf

Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich.


Weitere Informationen

Die Mindestweiterbildungszeit für Gebiete beträgt 4 Jahre und für Bereiche 2 Jahre. Andere Regelungen werden in der Anlage zur Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt bekannt gegeben.

Sie können die Verkürzung der Weiterbildungszeit beantragen, wenn Sie entsprechende Vorleistungen vorweisen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

13.11.2020

Zuständige Stelle(n)

Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)